AGB (allgemeine Vertragsbedingungen)

1. Bei Befristung des Mietvertrages endet der Vertrag automatisch durch Fristablauf. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich. Auf schriftlichen Antrag des Mieters und im Einvernehmen mit dem Vermieter ist eine Verlängerung des Mietvertrages auf Dauer möglich. Ein Dauermietverhältnis ist mit den gesetzlichen Kündigungsfristen von 3 Monaten zum Monatsschluss kündbar. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer oder unwirksamer Kündigung des Mietvertrages ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten monatlichen Mietpreis weiterhin zu bezahlen.

Hat ein Dritter (ggfls. der Arbeitgeber) die Unterkunft für den Bewohner bestellt, so haftet dieser gegenüber dem Vermieter zusammen mit dem Bewohner als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.

Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Kündigung die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zu einer anderweitigen Vermietung hat der Gast die für die Dauer des Vertrages vereinbarte Miete zu zahlen. Der Vermieter kann einen Mietvertrag bis zu einer Woche vor Mietbeginn nur dann kündigen, wenn durch höhere Gewalt oder aus anderen nicht vom Vermieter vertretbaren Gründen die Unterkunft objektiv nicht mehr beziehbar ist. Bei Erstattung des vollen, für diesen Zeitraum gezahlten Mietzinses ist jede weitere Haftung ausgeschlossen.
 
2. Die Unterkünfte sind nur durch die bei der Buchung angemeldete Anzahl von Personen zu benutzen.
 
3. Niemand mag Schimmel und vertrocknete Pflanzen in der Unterkunft. Zur Vermeidung von Feuchtschäden und Schimmelbildung erfolgt deshalb ggfls., ab ca. 11 Uhr (bzw. nach Absprache mit den Bewohnern) durch das Hauspersonal die Pflege der der sanitären Anlagen, sowie das erforderliche Stoßlüften aller zum Objekt gehörenden Räume. Die Zustimmung zum Betreten der Unterkunft – erforderlichenfalls auch während der Abwesenheit der Bewohner - durch das Hauspersonal ist Vertragsbestandteil.

 4. Die der Vertragsdauer entsprechende Nutzungspauschale in unseren Unterkünften beinhaltet keinen Energieverbrauch. Die benötigte Elektrizität im Handwerker-Gästehaus ist komplett prepaid über Münzautomaten oder im Voraus zusätzlich mit einer Pauschale zu entrichten.

 5. HaftungDa sich die Unterkunft auf einem landwirtschaftlich geführten Pferdebetrieb befindet, auf dem zahlreiche Tiere ihr Zuhause haben, vereinbaren Bewohner und Vermieter ausdrücklich, dass Mietminderungen und/oder Haftungsansprüche ausgeschlossen sein sollen im Falle von: a) Geruchs- und/oder Geräuschbelästigungen, die durch den landwirtschaftlichen Betrieb und/oder die Tiere verursacht sind. b) individuell auftretenden allergischen Reaktionen der Mieter/Bewohner und/oder dritter Personen, die sich auf Einladung des Mieters in den Unterkünften aufgehalten habenBei behördlichem Ausfall von Wasser und Strom können keine Ersatzansprüche gestellt werden. Ebenso nicht bei Ausfall von technischen und elektrischen Geräten jeglicher Art.

Die Ausstattung der Unterkünfte besteht aus handelsüblichem Mobiliar und ist für die sachgemäße Nutzung normalgewichtiger Personen ausgelegt. In davon abweichenden Fällen ist die Haftung des Vermieters für Schäden an der körperlichen Unversehrtheit der Bewohner ausgeschlossen. Die Bewohner benutzen Haus und Grundstück auf eigene Gefahr! Der Vermieter lehnt jede Haftung für Schäden und Unfälle innerhalb und außerhalb des Hauses ab, er haftet ebenfalls nicht für Schäden, die auf Park- und Abstellplätzen, welcher Art auch immer, entstehen. Er haftet ebenso nicht für Schäden beDiebstahl, Stromausfall, Wasserrohrbruch, Bauarbeiten, Unwetter und dessen Folgen sowie für Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, Wespen, Hornissen u.a. freilebende Insekten. Die Haftung des Vermieters wird auf solche Schäden beschränkt, die von der Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Im Übrigen wird die Haftung des Vermieters auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Höhe der Summe, für welche der Vermieter haftbar gemacht werden kann, ist niemals höher als die vereinbarte MietsummeSollten Mängel am Haus oder am Inventar vorhanden sein, so sind diese dem Vermieter oder einer vom Vermieter beauftragten Person innerhalb von 24 Stunden nach Bezug der Unterkunft mitzuteilen. Sollten die bereits vorhandenen Mängel nicht mitgeteilt werden, könnten diese u.U. zu Lasten des Mieters gehen.
 
6. Sorgfaltspflicht der Bewohner: Der Bewohner verpflichtet sich, die Mietsache schonend und pfleglich zu behandeln und insbesondere Vorsorge zu treffen, grobe Verschmutzungen und Beschädigungen zu vermeiden. Falls sich Verschmutzungen oder Beschädigungen, die über eine normale Beanspruchung hinausgehen, auch noch nach Abreise der Bewohner herausstellen, ist der Vermieter berechtigt, die Reparaturkosten bzw. die Kosten für den Ersatz oder für Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Gegenstände auf dem Hausgelände. Es gilt insbesondere aber auch für die Wiederbeschaffung von Bettwäsche, Matratzen, elektrischen Kleingeräten, sonstigen Einrichtungsgegenständen sowie Haus- und Zimmerschlüsseln, Der Bewohner selbst hat während seines Aufenthalts jederzeit für eine ordentliche Reinigung zu sorgen.  Der Bewohner haftet für alle im Mietzeitraum entstandenen Schäden ohne Verschuldungsnachweis innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Auszug, auch soweit eine solche Beschädigung durch Kinder jeden Alters, Mitreisende, Haustiere oder Besucher erfolgte. Der Bewohner verpflichtet sich, einen entstandenen Schaden sofort zu melden und unverzüglich Ersatz zu leisten. Die Inbetriebnahme mitgebrachter privater Elektrogeräte bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung durch den Vermieter. Dem Bewohner wird geraten, eine entsprechende Haftpflichtversicherung, welche auch Schäden an gemieteten Sachen beinhaltet, abzuschließen.  Mit Rücksicht auf weitere Bewohner ist das Rauchen innerhalb des gesamten Handwerkerhauses ist nicht gestattet. Die Hausordnung ist zu beachten.
 
7. Am Auszugstag ist die Unterkunft besenrein, das Geschirr abgewaschen und in den Regalen/Schränken, die Küchenzeile incl. Kombi-Backofen sauber gereinigt und jeglicher Müll aus der Wohnung entfernt bis spätestens 10:00 Uhr zurückzugeben. Sofern diese Reinigungsarbeiten oder auch nur Teile davon durch hauseigenes Personal erbracht werden müssen, kommt eine außerordentliche Aufwandspauschale von € 40,00 pro Raum zur Anrechnung, die mit der geleisteten Kaution verrechnet werden kann. Da eine umfassende Wohnungsabnahme nicht binnen weniger Minuten bei Auszug durchgeführt werden kann, erfolgt die Abnahme der Wohnungen grundsätzlich nach Auszug der Bewohner in der Zeit von 10 bis 14 Uhr am nächstfolgenden Arbeitstag durch den Vermieter oder das dazu bevollmächtigte  Hauspersonal.
 
8. Es ist eine Kaution (für ein Einzel-Appartement/Zimmer) in Höhe von insgesamt € 999,00 in maximal 3 Raten zu hinterlegen. Die erste Rate von € 333,00 bei Vertragsabschluss, die zweite Rate zusammen mit der ersten Mietzahlung und die dritte Rate zusammen mit der zweiten Mietzahlung zu hinterlegen, die nach beanstandungsfreier Rückgabe der Mietobjektes gem. Pkt. 6 bis 7 innerhalb von 10 Werktagen bargeldlos erstattet wird.
 
9. Bewohner und Vermieter verpflichten sich, keine Bewertungen im Internet zu publizieren und alle Informationen zur Unterkunft vertraulich zu behandeln. (Für eine konstruktive Kritik steht der Vermieter persönlich jederzeit zur Verfügung) Wir sind bemüht Wünsche unserer Bewohner/Mieter umzusetzen, doch Negativ-Bewertungen in Bewertungsforen des Internets oder auf Vermieterportalen - auch in anonymisierter Form - sind, weil wenig hilfreich, sondern geschäftsschädigend unbedingt zu unterlassen. Jeder Zuwiderhandlung werden Schadenersatzforderungen und weitere rechtliche Konsequenzen folgen. 

10. Die ausgehändigte Hausordnung und die Anleitung zur Mülltrennung sind Bestandteil des Vertrages. Die Nichtbeachtung unserer Vertragsbedingungen hat beim ersten Verstoß eine Abmahnung, beim zweiten Verstoß die Annullierung des Vertrages zur Folge. In jedem Fall von Annullierung bleibt der Anspruch auf die vertraglich geschuldeten Beträge bestehen, es sei denn, die Unterkunft ließe sich in der verbleibenden Zeit noch ersatzweise anderweitig vermieten.

11. Der Vertrag wird ohne gegenseitige Leistungsverpflichtungen wegen Unmöglichkeit aufgehoben, sofern zwischen Vertragsabschluss und Anreisetermin
a)    behördliche Verbote die Aufnahme von Bewohnern unmöglich machen oder
b)     Quarantäne-Pflichten aufgrund einer Einreise aus Risikogebieten innerhalb und außerhalb Deutschlands, die Unterbringung - wegen unvermeidbarer Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen - andere Bewohner gesundheitlich beeinträchtigen könnte.

12. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Toppenstedt, Mai 2026